- Autor
- Albrecht KnoblichGeschäftsführer
- Veröffentlicht
- 15. Januar 2025
- Lesezeit
- 5 Min.
Die Novelle des GEG bringt neue Anforderungen für Bestandsgebäude. Wir fassen zusammen, welche Änderungen relevant sind und wie Sie Ihre Sanierungsplanung anpassen sollten.
[{"type":"p","text":"Mit der jüngsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ändern sich die Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung erneut. Für Bauherren und Planer lohnt sich ein genauer Blick, denn einige Anforderungen wirken sich unmittelbar auf die TGA-Planung aus."},{"type":"h2","text":"Die wichtigsten Änderungen im Überblick"},{"type":"list","items":["Höhere Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung","Strengere Vorgaben für den Austausch alter Heizungsanlagen im Bestand","Erweiterte Nachweis- und Dokumentationspflichten"]},{"type":"h2","text":"Auswirkungen auf die Sanierungsplanung"},{"type":"p","text":"Gerade bei Bestandsgebäuden empfiehlt es sich, das Energiekonzept frühzeitig zu prüfen. Wer die neuen Anforderungen bereits in der Grundlagenermittlung berücksichtigt, vermeidet teure Nachplanungen in späteren Leistungsphasen."},{"type":"quote","text":"Energetische Anforderungen früh mitzudenken ist günstiger, als sie später nachzurüsten."},{"type":"p","text":"Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr Vorhaben rechtssicher und wirtschaftlich auf die neuen Vorgaben auszurichten – von der ersten Einschätzung bis zur fertigen Planung."}]